Kostenerstattungsverfahren?
Wenn Ihnen eine schriftliche Bestätigung der Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse vorliegt können auch Krankenkassepatienten von privaten Psychotherapeuten auf Kosten der Krankenkasse behandelt werden. Mariella Herbst ist im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen und weist alle dafür notwendigen Qualifikationen auf.
Bei der formalen Beantragung der Kostenerstattung können Sie sich gerne an Ihre Krankenkasse oder an die unten angeführten Nummern der Terminservicestelle wenden. Ich kann Ihnen die organisatorische Arbeit leider nicht abnehmen.
(Alle unten stehenden Ausführungen sind ohne Anspruch auf Richtigkeit und ohne Garantie, dass die Kasse das Kostenerstattungsverfahren genehmigen wird.):
Das Kostenerstattungsverfahren ist eine Möglichkeit für gesetzlich Versicherte einen Therapieplatz bei einen Privatpsychotherapeuten zu bekommen, wenn eine psychische Störung vorliegt, die dringend und zeitnah behandlungsbedürftig ist und der gesetzlich Versicherte nicht innerhalb von 3 Monaten einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz bekommt.
Schritte zur Einleitung des Kostenerstattungsverfahrens
(Alle unten stehenden Ausführungen sind ohne Anspruch auf Richtigkeit und ohne Garantie, dass die Kasse das Kostenerstattungsverfahren genehmigen wird.):
1) Koordinationsstelle Psychotherapie anrufen (Tel.: 0921 787765-40410 und 0921 787765-40411) und dokumentieren (Datum und Ergebnis)
2) Terminservicestelle anrufen zur Vermittlung einer psychotherapeutischen Sprechstunde (Tel.: 116117) und dokumentieren (Datum und Ergebnis)
3) PTV11 (Sprechstundenschein) bei Psychotherapeuten mit Kassensitz abholen, nachdem eine psychotherapeutische Sprechstunde besucht wurde
4) PTV11 soll folgende Empfehlungen beinhalten: Psychotherapie, Verhaltenstherapie und zeitnah erforderlich mit Notiz: "wöchentliche Termine" (NICHT Akutbehandlung)
5) 5 Psychotherapeuten mit Kassensitz anrufen: Dokumentieren Sie das Datum des Anrufs, den Namen des Psychotherapeuten, Praxisadresse und die Wartezeit auf einen Therapieplatz (mind. 6 Monate)...NICHT die Wartezeit auf eine Sprechstunde
6) Die Liste der Psychotherapeuten mit Kassensitz finden Sie auf der KVB- Seite (Kassenärztliche Vereinigung Bayern): Links unten steht ein Feld mit Arzt-/ Psychotherapeutensuche: "Psychotherapeut" und Ortsangabe: "Postleitzahl" eingeben.
7) Wenn Sie nach diesem Vorgehen keinen Therapieplatz gefunden haben, können Sie mich gerne anrufen (0151 288 966 93), dann kann ich Ihnen dabei helfen die weiteren Schritte des Kostenerstattungsverfahrens durchzuführen ((Bringen Sie zu diesem Termin bitte das PTV11 und die Liste mit den 5 Psychotherapeuten mit Kassensitz (Siehe Punkt 5) mit)).